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Hinterziehung von Umsatzsteuer bei Innengesellschaft
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, wer Unternehmer ist, wenn mehrere natürliche Personen sich zusammenschließen, um einen Ticketzweithandel zu betreiben. Insbesondere ging es darum, ob der Personenzusammenschluss selbst als Unternehmer zu betrachten ist, so dass bei Nichtabgabe einer Umsatzsteuererklärung zu seinen Gunsten Umsatzsteuer hinterzogen wurde. Beim Ticketzweithandel werden Tickets zu Musik-, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Vorfeld aufgekauft, um sie sodann über dem Ausgabepreis überteuert wieder zu veräußern ().
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Schließen sich mehrere Personen zur Hinterziehung von Umsatzsteuer zusammen, indem keine Umsatzsteuererklärungen für steuerbare Umsätze abgegeben werden, so ist nicht per se die von ihnen gebildete GbR Leistungserbringerin und somit Steuerschuldnerin und folglich zu Gunsten der GbR die Umsatzsteuer hinterzogen.
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger im Namen der GbR nach außen aufgetreten ist und folglich aus dem Rechtsgeschäft mit dem Leistungsempfänger die GbR berechtigt und verpflichtet ist.
Ob ert...