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Umsatz- und Vorsteuerberichtigung im Rahmen einer Insolvenzanfechtung
Im Mittelpunkt der Entscheidung des FG Düsseldorf stand die Frage, ob Rückzahlungen aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung zu einer Vorsteuerberichtigung gemäß § 17 UStG führen und welcher Besteuerungszeitraum dafür maßgeblich ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Besonderheit, dass die Vergleichszahlungen nicht auf ein Konto der Insolvenzmasse, sondern auf ein Anderkonto einer Rechtsanwaltskanzlei geflossen sind. In diesem Zusammenhang musste das FG Düsseldorf auch über eine mögliche unangemessene Gestaltung nach § 42 AO entscheiden ().
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Wenn ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung Gelder an die Insolvenzmasse zurückzahlt, die er vor Verfahrenseröffnung vom Schuldner für erbrachte Leistungen erhalten hatte, lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf. In diesem Fall ist nicht nur der Steuerbetrag wegen nachträglicher Uneinbringlichkeit zu berichtigen, sondern auch der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Für dieses Wiederaufleben der Forderung ist es ausreichend, dass die Rückzahlung entsprechend der Weisung des Inso...