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Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
[i]Zollbehörden sollen zu zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörden fortentwickelt werdenDas Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Bereits in der 20. Wahlperiode hatte das BMF einen Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 20/13956) vorgelegt, der allerdings der Diskontinuität unterlag. Der „alte“ Gesetzentwurf wurde auf der Grundlage des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode unter Beibehaltung seiner „wesentlichen Grundzügen“ aktualisiert (BMF, Mitteilung v. ). Wesentliches Ziel ist es weiterhin, den Zollbehörden weitere Befugnisse und Datenzugriffsmöglichkeiten einzuräumen, um sie zu „zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörden“ fortzuentwickeln. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung erhebliche Mehreinnahmen.
[i]Möglichkeit einer TKÜ soll stark ausgeweitet werdenDie gravierendste Änderung im aktuellen Gesetzentwurf stellt die gegenüber dem Referentenentwurf der vergangenen Wahlperiode neue Erweiterung des Straftatenkatalogs des § 100a StPO zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) dar (BRAK, Stellungnahme Nr. 26/2025, S. 4). Danach sollen zukünftig Überwachungs- und Aufzeichnungsmaßnahmen auch beim Verdacht, dass sich jemand gewerbsmäßig angebotene Scheinrechnungen von einem Dritten zur ...