Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zum Verlustverrechnungskriterium bei der Qualifikation des Eigenkapitals von Personengesellschaften
Bei Umstrukturierungsvorgängen unter Beteiligung von Personengesellschaften ist es in der steuerlichen Beratungspraxis unverzichtbar, die Unentgeltlichkeit oder Entgeltlichkeit einer Übertragung korrekt zu qualifizieren. Dazu ist eine Prüfung der buchmäßigen Erfassung aufseiten der übernehmenden Personengesellschaft sowie eine Analyse, welches Konto erfasst und wie dieses gesellschaftsvertraglich ausgestaltet wurde, erforderlich. Für den handelsrechtlichen Jahresabschluss stellt der IDW RS FAB 7 vom Kriterien zur Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital in der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft auf. Steuerrechtlich ist die Rechtslage diffizil.
Einordnung
Bei steuerlichen Übertragungsvorgängen ist darauf abzustellen, auf welchem Kapitalkonto der übernehmenden Personengesellschaft der Übertragungsvorgang buchmäßig erfasst wird. So ist bspw. eine Buchwertfortführung im Rahmen des § 24 UmwStG nur möglich, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung seiner Sachgesamtheit Gesellschaftsrechte erwirbt, d. h. soweit er durch die Einbringung die Rechtsstellung eines Mitunternehmers erlangt oder seine bisherige Mitunternehmers...