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USt direkt digital Nr. 15 vom Seite 1

Ärztlicher Notfalldienst als steuerfreie Heilbehandlung

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Dienen Leistungen einem therapeutischen Zweck, steht der Steuerbefreiung nicht entgegen, wenn sie umsatzsteuerrechtlich nicht gegenüber Patienten oder Krankenkassen erbracht werden: Für die Steuerfreiheit kommt es nicht auf die Person des Leistungsempfängers an, da sich die personenbezogene Voraussetzung der Steuerfreiheit auf den Leistenden bezieht, der Träger eines ärztlichen oder arztähnlichen Berufs sein muss. Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt ist als Heilbehandlung i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist also umsatzsteuerfrei, entschied der BFH in einem Fall, den Ralf Walkenhorst bespricht.

Der BGH hat eine spannende Entscheidung zum Fernunterrichtschutzgesetz gefällt, die auch umsatzsteuerlich relevante Komponenten enthält: Der Kläger und Revisionsbeklagte hatte bei einer „Akademie“ einen „Online-Coaching-Vertrag“ abgeschlossen, der ein sog. „9-Monats-Business-Mentoring-Programm Finanzielle Fitness“ betraf. Die Akademie war aber nicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zugelassen. Wegen dieser fehlenden Zulassung nach § 7 Abs. 1 FernUSG ist der Vertrag nichtig, somit muss die Akademie die gesamte gezahlte Kursgebühr herausgeben. Robert Prätzler hat das Urteil besprochen, Sie finden die Entscheidung .

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 15 / 2025 Seite 1
DAAAJ-97310