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Umsatzsteuer kompakt
Prüfung von Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung (BFH)
Der BFH hat dem EuGH eine Frage zur Prüfung von Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Sachverhalt: Die Klägerin ist Online-Händlerin für Schmuck und Uhren im Einzel- und Großhandel. In den Streitjahren 2013 und 2024 wendete sie teilweise die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (Art. 311 ff. MwStSystRL) an. Das FA nahm nach einer Außenprüfung an, die Klägerin habe bei dem Weiterverkauf bestimmter Uhren zu Unrecht die Differenzbesteuerung in Anspruch genommen. Denn bei den im Streit stehenden Ankäufen seien die Verkäufer ihrerseits zur Anwendung der Differenzbesteuerung nicht berechtigt gewesen. Es habe sich um Neuware ge-handelt. Ein Nachweis über den Ankauf von Gebrauchtuhren liege nicht vor. Das FA unterwarf die streitbefangenen Umsätze daher der Regelbesteuerung. Die hiergegen Klage hatte in erster Instanz keinen Erfolg (). Dem FG zufolge hätten Nachforschungen ergeben, dass die Vorlieferanten zu Unrecht in ihren Rechnungen an die Klägerin angegeben hätten, dass die Besteuerung nach § 25a UStG erfolgt sei. Au...