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Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht 2024
Im Jahr 2024 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen sind nach wie vor Streitgegenstand vieler Gerichtsverfahren. Höchstrichterlich ist zwar die steuerstrafrechtliche Komponente geklärt, derzeit werden aber damit zusammenhängende anhängige Gerichtsverfahren in der Breite abgeschlossen. Im Gegensatz zu Cum-Ex-Gestaltungen beginnt bei Cum-Cum-Gestaltungen zum großen Teil erst jetzt die juristische Aufarbeitung. Außerdem ist das Thema rund um Einziehungen nach wie vor sehr aktuell, weil es sich dabei oft um höhere Geldbeträge handelt, die eingezogen werden.
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Hinreichender Tatverdacht bei Cum-Cum-Geschäften
[i]Zulassung der Anklage bei Cum-Cum-GeschäftenDas LG Wiesbaden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zunächst nicht zu und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Der Anklage lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem es um die Vertragsgestaltungen in den sog. Cum-Cum-Fällen ging. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde der Beschluss des Landgerichts vom OLG Frankfurt a. M. mit Beschluss v. - 3 Ws 231/24 jedoch aufgehoben. [i]OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 10.12.2024 - 3 Ws 231/24Nach de...