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Spaltung vermögensverwaltender Kapitalgesellschaften
Vermögensverwaltende Gesellschaften erfreuen sich in der steuerlichen Beratungspraxis großer Beliebtheit. Insbesondere lassen sich im Familienverbund Vermögensverwaltungs- und Holdingaktivitäten in Gestalt vermögensverwaltender Rechtsträger beobachten. Während etwa bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften die Abgrenzung der Einkunftsarten eine besondere Bedeutung einnimmt, erzielen vermögensverwaltende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG qua gesetzlicher Anordnung in § 8 Abs. 2 KStG ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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Spaltungsvorgänge
[i]Kusch, Spaltung, Grundlagen, NWB GAAAF-49346 Vermögensverwaltende Rechtsträger, die aufgrund gesetzlicher Anordnung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, sind regelmäßig Gegenstand von Umwandlungsvorgängen. Bei Spaltungsvorgängen wird im Kontext des § 15 UmwStG zur Sicherstellung einer Buchwertfortführung das sog. doppelte Teilbetriebserfordernis zu erfüllen sein.
Teilbetriebseigenschaft vermögensverwaltender Gesellschaften
[i]Ronig, Vermögensverwaltung, Grundlagen, NWB IAAAC-37527 Daher stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit solchen vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften eine Teilbetriebseigenschaft attestiert werden kann. Diese Frage ist bislan...