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Online-Nachricht - Mittwoch, 06.08.2025

Gesetzgebung | Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (BMF)

Dekorative
		  GrafikDie Bundesregierung hat am beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll dazu dienen, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgen zu können und einen wirksamen Steuervollzug zu gewährleisten.

Hintergrund: Buchungsbelege sind sehr wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht kommt somit eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu. Vor allem können wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen beziehungsweise Steuervermeidung gewonnen werden.

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Vor dem o.g. Hintergrund soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre verlängert werden. Denn insbesondere die dort geführten Belege können als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden.

  • Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form aufbewahren, ist von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen. Für die restlichen Steuerpflichtigen soll für Buchungsbelege weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist gelten.

Hinweis:

Die Gesetzesänderung ist im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Artikel 17 und 18) enthalten (s. hierzu unsere Online Nachricht v. 6.8.2025).

Quelle: BMF online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
IAAAJ-97087