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BBK Nr. 16 vom

Erstattungszinsen

Steuerliche Einordnung und buchhalterische Behandlung

Udo Cremer

Erstattungszinsen fallen immer dann an, wenn eine Überzahlung an das Finanzamt vorliegt und ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Doch was auf den ersten Blick wie eine erfreuliche Rückzahlung aussieht, kann steuerlich durchaus Tücken bergen. Denn Erstattungszinsen führen beim Steuerpflichtigen zu steuerpflichtigen Einnahmen. Hierbei stellt sich nicht nur die Frage nach der korrekten Einordnung, sondern auch nach der praktischen Umsetzung in der Buchführung. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und stellt anhand eines anschaulichen Praxisbeispiels die korrekte Verbuchung dar.

Kernaussagen
  • Zinsen stellen ein laufzeitabhängiges Entgelt für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen oder vorenthaltenen Geldkapitals dar und gleichen damit die Zinsnachteile des Gläubigers aus.

  • Erstattungszinsen sind steuerpflichtig, da sie beim Gläubiger zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen und damit das zu versteuernde Einkommen erhöhen.

I. Erstattungszinsen und deren Berechnung

1. Einkunftsart und Gewinnrealisierung

In der Regel beruhen Steuererstattungsansprüche auf geleisteten Vorauszahlungen, die nur dann phasengleich als Forderungen gewinner...

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