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BFH Urteil v. - III R 122/69 BStBl 1971 II S. 272

Leitsatz

Unterläßt das FA in einem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen, das allein von der betroffenen Gesellschaft eingeleitet worden ist, die notwendige Zuziehung der Anteilseigner, so kann dieser wesentliche Mangel des Einspruchsverfahrens dadurch geheilt werden, daß das FG in dem anschließenden Klageverfahren die notwendige Beiladung der Anteilseigner beschließt und diese Klageverfahren hinzuzieht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 272
BFHE S. 28 Nr. 101,
QAAAA-98750

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BFH, Urteil v. 25.11.1970 - III R 122/69

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