Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die Gewerbesteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 560Die Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer ist umstritten. Anders als im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz existiert im Gewerbesteuergesetz keine Norm, die eine solche Anrechnung ermöglicht. Infolgedessen entstehen partielle Doppelbesteuerungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland angesichts zunehmender Auslandsinvestitionen schwächen. Die im Auftrag des BMF eingesetzte Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ hat in ihrem Abschlussbericht eine unilaterale Anrechnung auf die Gewerbesteuer empfohlen, um die für deutsche Kapitalgesellschaften bestehenden Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Es ist demnach vom Grunde auf herzuleiten, ob und wie eine Anrechnung auf die Gewerbesteuer in der Systematik des deutschen Steuerrechts zu etablieren ist.
.
I. Notwendigkeit einer Anrechnung
[i]Verpflichtung zur Anrechnung ergibt sich aus den DBA und EU-RechtDa die Gewerbesteuer weitestgehend in den Anwendungsbereich der deutschen DBA fällt, die im Verhältnis zum nationalen Recht als lex specialis gelten, ist die Notwendigkeit einer Anrechnung allein durch das Abkommensrecht zweifelsfrei vorgegeben. Eine analoge Vorgabe ergibt sich EU-rechtlich aus der ATAD 1, da Ansässigkeitsstaaten einen Abzug der im ...