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Private Nutzung von IT-Geräten am Arbeitsplatz: Kündigung bei Verstoß gegen das Verbot des Arbeitgebers
Eine aktuelle Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz gibt Anlass, sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Nutzung technischer Geräte des Arbeitgebers am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Nutzung vergüteter Arbeitszeit für private Belange.
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Erlaubte und unerlaubte private Nutzung des Internets oder Dienst-PCs
[i]AG kann ausdrücklich die private Internetnutzung untersagenDer Arbeitgeber kann, ohne dass er einen Grund hierfür mitteilen müsste, Mitarbeitern, die an betrieblichen PCs arbeiten, ausdrücklich untersagen, das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken zu nutzen. Ein solches Verbot kann ausnahmsweise außer Kraft gesetzt sein, wenn es eine betriebliche Veranlassung für die private Nutzung gibt.
[i]Ist ohne Untersagung des AG die private Internetnutzung erlaubt?Aber was gilt, wenn die private Nutzung nicht ausdrücklich untersagt oder sogar in einem bestimmten Umfang erlaubt ist? Am wenigsten streitanfällig ist es, wenn eine Erlaubnis und ihr Umfang im Arbeitsvertrag geregelt sind oder sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Möglich ist hingegen auch eine konkludente Erlaubnis, wenn der Arbeitgeber wahrnimmt, dass Arbeitnehmer das Internet auch zu privaten Zwecken nutzen, er die Nutzung...