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Private Nutzung von IT-Geräten am Arbeitsplatz: Kündigung bei Verstoß gegen das Verbot des Arbeitgebers
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Abmahnung
Eine aktuelle Entscheidung des ) gibt Anlass, sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Nutzung technischer Geräte des Arbeitgebers am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen. Lange Zeit spielte aus Sicht des Arbeitgebers auch ein Kostenaspekt eine Rolle. Wegen der inzwischen üblichen Flatrate-Tarife in der Praxis [i]Hamminger, NWB 14/2024 S. 926hat sich zumindest dieser Aspekt zwischenzeitlich erledigt. Dafür sind zwei andere Aspekte in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückt: der Datenschutz und das Thema der Nutzung vergüteter Arbeitszeit für private Belange. Letzteres war auch Gegenstand der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz.
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I. Unerlaubte private Nutzung des Internets oder Dienst-PCs
1. Recht des Arbeitgebers zur Untersagung einer privaten Nutzung
[i]AG kann ausdrücklich die private Internetnutzung untersagenDer Arbeitgeber ist grds. frei darin, den mit PCs arbeitenden Mitarbeitern ausdrücklich zu untersagen, das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken zu nutzen. Einen spezifischen Grund braucht es hierfür nicht. Ist die private Nutzung untersagt, kann das Verbot außer Kraft gesetzt sein, wenn es ausna...