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Rechtsformneutralität
Das deutsche Gesetz unterscheidet traditionell zwischen zwei grundlegenden Besteuerungsregimen: der Besteuerung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und der Besteuerung von Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) bzw. Personenunternehmen. Für Kapitalgesellschaften gilt das sog. Trennungsprinzip (Besteuerung auf Gesellschafts- und Anteilseignerebene), für Personengesellschaften das Transparenzprinzip (Gewinne werden den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet). Dieses „Nebeneinander“ von Körperschaft- und Einkommensteuer wird auch als Dualismus der Unternehmensbesteuerung bezeichnet.
I. Ökonomische Motivation
Die Rechtsformneutralität verfolgt das Ziel, dass sich die steuerliche Belastung eines Unternehmens – bei im Übrigen gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen – nicht nur aufgrund der Rechtsform unterscheidet. Bereits seit der Erzbergerschen Steuerreform von vor über 100 Jahren existiert jedoch eine unterschiedliche Steuerbelastung, die vielfach als Wettbewerbsverzerrung oder Belastungsungleichheit kritisiert wird.
Aus ökonomischer Sicht soll die Steuerbelastung neutrale Entscheidungen ermöglichen: Ein Unternehmen soll sich frei z. B. zwischen e...