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Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung - Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt (BFH)
Führt der Steuerpflichtige im
Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen
Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung
an den Kosten der Lebensführung im Sinne von
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG). Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG setzt das Vorliegen eines eigenen Hausstands das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
Sachverhalt: Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2014 bis 2018 Einkünfte aus nichtse...