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Einkommensteuer | Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens (BFH)
Ein Darlehen kann auch dann im
Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2
EStG "unmittelbar" für die
Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es
ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung eines Erstobjekts aufgenommen
worden war und später für die Anschaffung oder Herstellung eines Zweitobjekts
umgewidmet worden ist (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und geförderte Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwenden (sog. Entsch...