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AGG | Ablehnung eines Bewerbers aus Altersgründen
Ein Arbeitgeber, der an eine auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellende, tarifvertragliche Altersgrenzenregelung gebunden ist, kann die Einstellung eines Bewerbers, der diese Altersgrenze überschritten hat, wegen des Alters ablehnen, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber zuvor aufgrund der tarifvertraglichen Altersgrenzenregelung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ausgeschieden ist und auch für die Einstellung in ein befristetes Arbeitsverhältnis.
War aber die unterschiedliche Behandlung des – schwerbehinderten – Bewerbers nach § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zulässig, bestand für die potenzielle Arbeitgeberin auch keine Einladungspflicht gem. § 165 Satz 3 SGB IX. Diese Vorsch...