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Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Unternehmer i. S. d. § 2 UStG haben eine Vielzahl an Pflichten zu erfüllen. So müssen sie beispielsweise nach § 18 UStG, unter Beachtung von Fristen und Formvorschriften, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) bei den Finanzämtern einreichen. Hierbei werden dem Fiskus im Regelfall sämtliche Ein- und Ausgangsumsätze eines Zeitraums mitgeteilt und die sich als Differenz aus Umsatzsteuer-Traglast und abziehbarer Vorsteuer ergebende Umsatzsteuerschuld bzw. Umsatzsteuererstattung ermittelt. Der Unternehmer ist dabei für die korrekte Berechnung verantwortlich.
Besteuerungsarten: Sollbesteuerung vs. Istbesteuerung
Der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer hängt von der Besteuerungsart ab. Es ist zwischen der Sollbesteuerung („Regelfall“) und der Istbesteuerung („Ausnahmefall“) zu unterscheiden.
Im Rahmen der Sollbesteuerung erfolgt eine Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Demnach entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt wurden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Weder der Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch der Zeitpunkt des Erhalts der Zahlung sind bei der Sollbesteuerung von Bedeutung.
Im Rahmen der Istbesteuerung erfolgt eine Besteueru...