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STFAN Nr. 9 vom Seite 8

Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG

Von Dipl.-Finw. (FH) Jan Schuler, LL.M.

Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2008 enthält § 34a EStG eine Regelung zur begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne. Durch das Wachstumschancengesetz wurde § 34a EStG umfangreich geändert. Hierauf hat die Verwaltung durch das (KIEHL RAAAJ-87390) reagiert, welches das ursprüngliche BMF-Schreiben aus dem Jahr 2008 vollinhaltlich ersetzt. Weitere Änderungen ergeben sich durch das Investitionssofortprogramm vom .

Begriff der Thesaurierung

Bei der sog. Thesaurierung handelt es sich um eine Begünstigungsregelung für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, um sie steuerlich etwa an den Steuersatz von Körperschaften zu bringen. Eine solche Regelung ist notwendig, da das Unternehmenssteuerrecht in Deutschland nicht rechtsformneutral ist. Konkret bedeutet dies, dass die Gewinne von Einzelunternehmern und Personengesellschaften nach den Vorschriften des EStG versteuert werden, während bei Kapitalgesellschaften das KStG Anwendung findet.

Um eine gewisse rechtsformunabhängige, vergleichbare Besteuerung zu erreichen, bietet die Vorschrift des § 34a EStG die Möglichkeit, dass Gewinne des Unternehmens nicht sofort entnommen werden müssen, sondern vorerst im Unter...