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Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Jubiläumsrückstellungen sind ein stetig wiederkehrendes Thema in der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungspraxis. Unternehmen sehen sich regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob und in welcher Höhe Rückstellungen für zukünftige Jubiläumszahlungen zu bilden sind. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht.
Einleitung
Eine Jubiläumszuwendung ist jede Einmalzuwendung in Geld- oder Geldeswert des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich eines Jubiläums, die dieser neben dem laufenden Arbeitslohn und anderen sonstigen Bezügen erhält, um damit seine langjährige Betriebszugehörigkeit zu belohnen.
Rückstellungen im Handelsrecht
Ansatzvoraussetzungen
Handelsrechtlich ist zwingend eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten unter dem Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ (§ 266 Abs. 3 B Nr. 3 HGB) gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu bilden, soweit die Voraussetzungen einer ungewissen Verbindlichkeit erfüllt sind und die zugesagten Jubiläumszuwendungen auf Leistungen der Arbeitnehmer in der Vergangenheit entfallen, was bei schriftlicher Zusage, z. B. Vertrag oder Betriebsvereinbarung, oder betrieblicher Übung...