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STFAN Nr. 9 vom Seite 2

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau – Update zu § 7b EStG

Von Dipl.-Finw. StBin Pia Güldenstern

Die Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus nach § 7b EStG wurde durch das JStG 2022 mit Wirkung ab 2023 unter neuen Voraussetzungen wieder eingeführt, nachdem diese gem. § 7b EStG a. F. zum Ende des Jahres 2021 ausgelaufen war. Seitdem haben sich einige Änderungen aufgrund des Wachstumschancengesetzes vom ergeben. Auch ein neues (KIEHL TAAAJ-91950) gibt Anlass für ein Update zum § 7b EStG und der zusammenfassenden Darstellung der jüngsten Änderungen.

Kurzüberblick

§ 7b EStG ermöglicht für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung i. H. v. jährlich bis zu 5 % im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren.

Die Sonderabschreibung kann sowohl von nach dem EStG beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen als auch von nach dem KStG steuerpflichtigen juristischen Personen sowie Mitunternehmerschaften und Gemeinschaften in Anspruch genommen werden. Für Mitunternehmerschaften und Gemeinschaften muss die Ausübung für jeden Anspruchsberechtigten einheitlich erfolgen.

Die Anwendung des § 7b EStG ist sowohl bei den Gewinneinkunftsarten gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG als auch bei den Übers...