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BBK Nr. 15 vom

Die steuerlichen Aufzeichnungspflichten für Automatenbetreiber

Warum die Kassenführung mittels offener Ladenkasse ausgeschlossen ist!

Tobias Teutemacher

Im Alltag treffen wir vermehrt auf Automaten wie z. B. Waren-, Dienstleistungs- oder Pfandautomaten. So verkaufen bspw. auch einige Landwirte ihre selbst erzeugten Produkte wie Eier, Fleisch oder Kartoffeln nicht mehr über sogenannte „Vertrauenskassen“, sondern nutzen stattdessen moderne Warenautomaten. Teilweise gibt es bereits Geschäftslokale, in denen Warenautomaten sieben Tage die Woche, 24 Stunden lang, Produkte zum Verkauf anbieten. Der Beitrag zeigt auf, welche (steuer-)gesetzlichen Aufzeichnungspflichten bei Warenautomaten zu beachten sind und warum eine Kassenführung mittels offener Ladenkasse gesetzlich ausgeschlossen ist. Gleichzeitig wird dargestellt, welche Mängel das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Bezug auf Automaten aufweist.

Kernaussagen
  • Die steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Warenautomaten sind in der Praxis durch Mängel in den Gesetzesformulierungen oft unklar und wenig bekannt.

  • Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen im Rahmen von Kassen-Nachschauen und Betriebsprüfungen erhebliche steuerliche Risiken, etwa durch Zuschätzungen.

  • Da Automaten als elektronische Aufzeichnungssysteme (aber nicht als Kass...

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