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Steuerliches Investitionssofortprogramm
Überblick und Hinweise zu den wesentlichen Neuregelungen
Mit einem Investitions-Booster feiert die neue Bundesregierung ihre Uraufführung auf der Bühne des Steuerrechts. Nachdem der Bundestag dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bereits am zugestimmt hatte, nahm auch der Bundesrat den Gesetzesvorschlag in seiner Sitzung am an. Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt erfolgte am . Insgesamt erwartet der Gesetzgeber durch die Maßnahmen einen sofortigen Anreiz für Investitionen der Wirtschaft – einhergehend allerdings mit Steuermindereinnahmen von etwa 2,53 Mrd. € im Jahr 2025 und etwa 8,11 Mrd. € im Jahr 2026. Nachfolgend werden die Regelungen dargestellt und eingeordnet.
Das Investitionssofortprogramm fördert Investitionen durch die befristete Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA. Zusätzlich enthält das Gesetz spezielle Abschreibungsregeln für betriebliche Elektrofahrzeuge.
Ab dem Jahr 2028 wird der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt. Auch der Thesaurierungssteuersatz für Personenunternehmen wird reduziert, um Unternehmen zu entlasten und den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver z...