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Online-Beitrag vom

Modernisierung des Wirtschaftsprüfer-Berufsrechts

Der Gesetzentwurf macht Sinn

Rechtsanwalt Dr. Philipp Fölsing

Ursprünglich sollte das Gesetz noch den weniger spektakulären Titel „5. Gesetz zur Änderung der WPO“ tragen. Mit dem Regierungsentwurf änderte sich der Name in „Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer“. Dadurch soll der Selbstanspruch unterstrichen werden, das Berufsrecht der Branche zu flexibilisieren und an den digitalen Fortschritt sowie an neue, nicht mehr zwingend standortgebundene Arbeitsformen anzupassen. Auch soll durch die Einführung des „Syndikus-Wirtschaftsprüfers“ im Anstellungsverhältnis bei einem gewerblichen, berufsfremden Unternehmen die Attraktivität für den Nachwuchs gesteigert werden. Daneben sind – offenbar noch als Nachwirkung des Wirecard-Skandals – Verschärfungen der Berufsaufsicht geplant. Dazu gehört auch, die Qualitätskontrolle zu verschärfen. Insbesondere sollen die Geldbußen bei Prüfungen im öffentlichen Interesse signifikant erhöht werden – von 1 auf maximal 5 Mio. €. Ob sich mit den Änderungen der hohe Selbstanspruch der Modernisierung und Flexibilisierung erfüllt, wird im Folgenden diskutiert.

Kernaussagen

  • Der Regierungsentwurf stellt an sich den Anspruch, den Berufsstand der Wirtschaft...

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