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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Haben Fehler bei der Durchführung des Kapitalertragsteuerabzugs von Erträgen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft Einfluss auf die Durchführung des Feststellungsverfahrens?
Besteht für die Finanzverwaltung ein Wahlrecht --gegebenenfalls im Rahmen einer Ermessensentscheidung-- anstelle der im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erhebungswege für pflichtwidrig nicht durch die auszahlende Stelle erhobene Kapitalertragsteuer eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, mit dem Ziel, die Kapitalertragsteuer auf Ebene des Gläubigers der Kapitalerträge erstmals festsetzen zu können?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VIII R 7/25).