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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Gewährung einer Corona-Soforthilfe, die unter einer (bedingten) Rückzahlungsverpflichtung steht, ist im Zeitpunkt der Zahlung eine Be-triebseinnahme bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG?
Stellt die Gewährung einer Corona-Soforthilfe, die unter einer (bedingten) Rückzahlungsverpflichtung steht, im Zeitpunkt der Zahlung eine Betriebseinnahme bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG dar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VIII R 4/25).