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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Prüfungsanfrage der Finanzbehörde im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt gemäß § 118 Satz 1 AO?
Handelt es sich bei einer Prüfungsanfrage der Finanzbehörde im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung um einen Verwaltungsakt gemäß § 118 Satz 1 AO, wenn in der Prüfungsanfrage zwar keine Zwangsmittel gemäß § 328 Abs. 1 AO festgesetzt werden, die Finanzbehörde im Falle der Nichtbeantwortung durch den Steuerpflichtigen jedoch eskalierende Verwaltungsmaßnahmen, wie z. B. Auskunftsersuchen bei Dritten gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AO, ankündigt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VIII R 3/25).