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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen ist angesichts des strukturellen Niedrigzinsni-veaus nicht verfassungswidrig?
Verstößt die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen angesichts des strukturellen Niedrigzinsniveaus gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot mit der Folge, dass für das Streitjahr 2013 ein Zinssatz von 2 % zugrunde gelegt werden kann?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VIII R 1/25).