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Anwendung Auslandstätigkeitserlass, wenn ein unbeschränkt ein-kommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu einer Baustelle ins Drittland, mit dem es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, entsandt wird?
Findet der Auslandstätigkeitserlass vom (BStBl I 1983, 470) über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom (BGBl I 2001, 811) eine Anwendung, wenn ein unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu einer Baustelle ins Drittland, mit dem es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, entsandt wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VI R 3/25).