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IWB Nr. 14 vom Seite 518

Die Mutter-Tochter-Richtlinie

Dr. Benjamin S. Cortez und Andreas Lang

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/96/EU, zuvor RL 90/435/EWG) ist Teil des europäischen Sekundärrechts und zielt darauf ab, grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen innerhalb von EU-Konzernen von einer doppelten Dividendenbesteuerung zu entlasten. Dies soll binnenmarktähnliche Verhältnisse gewährleisten, so dass Gewinne aus Tochtergesellschaften bei ihrer Muttergesellschaft nicht erneut – oder nur eingeschränkt – besteuert werden.

I. Persönlicher und räumlicher Anwendungsbereich

[i]Umfasste Gesellschaftsformen in der EUNach Art. 2 Mutter-Tochter-Richtlinie erfasst die Richtlinie nur bestimmte im Anhang zur Richtlinie aufgeführte Rechtsformen. Für Deutschland sind dies u. a. AG, GmbH, KGaA, VVaG und Genossenschaften sowie weitere Körperschaften, die keiner Befreiungsoption unterliegen und zwingend der Körperschaftsteuer unterworfen sind.

[i]Beteiligungsquote und HaltedauerNach Art. 3 Mutter-Tochter-Richtlinie muss die Muttergesellschaft mindestens 10 % des Kapitals (oder ggf. der Stimmrechte) der Tochtergesellschaft halten. Zudem kann ein Mitgliedstaat eine Mindesthaltedauer (bis zu zwei Jahre) verlangen, um Gestaltungsmissbrauch zu verhindern. Dies hat Deutschland in § 43b EStG umgesetzt.

[i]AnsässigkeitsvoraussetzungBeide Gesellschaften müssen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässig sein, ohne nach einem DBA als in einem Drittstaat ansässig zu gelten. Hybride Strukturen (Betriebsstätten...

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