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Einkommensteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung beim unentgeltlichen Erwerb eigener Anteile durch faktischen Alleingesellschafter
(1) Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) beim Gesellschafter schon dem Grunde nach nicht davon abhängt, ob der Vorgang bei der Gesellschaft eine Minderung des Unterschiedsbetrags ausgelöst hat. (2) Durch die unentgeltliche Übertragung eines weiteren Geschäftsanteils von der Gesellschaft erhält der Alleingesellschafter ein Wirtschaftsgut, über das er vorher so nicht verfügen konnte. Darin liegt für ihn dem Grunde nach ein Vermögensvorteil (Bezug: § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, § 4 Abs. 1 EStG; § 8 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, § 32a KStG; § 272 Abs. 1a, Abs. 1b HGB; § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).
Veräußert ein Gesellschafter seinen Anteil an einer Kapitalgesellschaft an die Gesellschaft, handelt es sich aus seiner Sicht um ein Veräußerungsgeschäft. Er überträgt ein Wirtsch...BStBl 2019 II S. 213