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Umsatzsteuer | Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, BEG IV und JStG 2024
Das BMF hat zu Änderungen des UStG durch das Wachstumschancengesetz, das BEG IV und das JStG 2024 Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst (, NWB OAAAJ-94950). U. a. geht das BMF auf die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist nach § 14b Abs. 1 UStG näher ein.
Hintergrund: Mit dem Wachstumschancengesetz wurde u. a. die folgende Änderung im UStG beschlossen:
Der Schwellenwert für die Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurde von 1.000 € auf 2.000 € angehoben (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG).
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurden u. a. folgende Änderungen im UStG beschlossen:
Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt.
Der Schwellenwert für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldu...