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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter i. S. des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden (Bezug: § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG; § 69 Abs. 2 und 3 FGO).
(1) Nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG gilt als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt. Die mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2011 I S. 2592, BStBl 2011 I S. 1171) eingeführte Vorschrift fingiert eine Schenkung des an eine Kapitalgesell...