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Vorsteuerabzug und Vorsteuervergütung bei Insolvenzverfahren
Aktuelle Entscheidungen des BFH
Mittels Vorsteuerabzugs lässt sich die Insolvenzmasse anreichern. Die hierdurch vom Finanzamt „zurückgeholte Umsatzsteuer“ dient dem Insolvenzverwalter auch zur Sicherstellung seiner Vergütung, da dieser aus der Insolvenzmasse zu befriedigen ist. Daher ist es nicht verwunderlich, dass bei insolvenzrechtlichen Streitigkeiten der Vorsteuerabzug regelmäßig Gegenstand finanzgerichtlicher Auseinandersetzung ist. Nicht zuletzt hat die Frage, ob und in welchem Umfang Vorsteuerbeträge der Insolvenzmasse zufließen, insbesondere bei kleineren Insolvenzverfahren Einfluss auf die Frage, ob diese überhaupt eröffnet werden können. Die gesetzlichen Vorgaben zum Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) dienen in erster Linie der Sicherstellung umsatzsteuerrechtlicher Neutralität der unternehmerischen Tätigkeit. Im insolvenzrechtlichen Kontext sind jedoch noch viele Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug klärungsbedürftig. Der BFH hat sich kürzlich wieder diesem Themenbereich gewidmet und mit drei Entscheidungen, alle am gemeinsam veröffentlicht, für etwas mehr Rechtssicherheit gesorgt.
Der Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen richtet sich bei Unternehmenseinstellung nach d...