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Das steuerliche Investitionssofortprogramm 2025
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (steuerliches Investitionssofortprogramm) haben CDU/CSU und SPD sehr zügig die zentralen steuerpolitischen Ankündigungen im Unternehmensteuerrecht aus dem erst vor wenigen Monaten unterzeichneten Koalitionsvertrag umgesetzt. Hierzu gehören in erster Linie ein befristeter „Investitions-Booster“ in Form einer degressiven Abschreibung sowie die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 %. Flankiert werden die Maßnahmen durch eine Senkung des Thesaurierungssteuersatzes in § 34a EStG, Verbesserungen der Forschungszulage und Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität.
Einordnung
Das Anfang Juni 2025 von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz wurde am vom Bundestag mit nur einer geringfügigen Ergänzung an der Forschungszulage beschlossen und am vom Bundesrat bestätigt.
Das Gesetz soll offiziell zu Steuermindereinnahmen von 2,53 Mrd. € im Jahr 2025 und gut 8,11 Mrd. € im Jahr 2026 führen, die bis zum Jahr 2029 auf gut 11,3 Mrd. € anwachsen sollen (sog. volle Jahreswirkung). Damit entwickelt ...