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Ehe | Neuregelung eines Nutzungsverhältnisses einer vermieteten Immobilie nach Trennung der Eheleute
Steht eine Immobilie im Miteigentum der Eheleute, so ist für ein bestehendes Mietverhältnis im Zweifel davon auszugehen, dass eine Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § 741 BGB) mit der Folge vorliegt, dass ein Ehepartner eine Neuregelung der Nutzungsverhältnisse nach der Trennung (vgl. § 745 Abs. 2 BGB) auch dahingehend verlangen kann, dass der andere Ehepartner eine gemeinsame Kündigungserklärung in Bezug auf das bestehende Mietverhältnis abgibt.
Ein Mann forderte von seiner früheren Ehefrau mit Erfolg die Zustimmung zur Eigenbedarfskündigung des Mietverhältnisses zwischen den Eheleuten und der Mutter der Ehefrau. Infolge der Trennung der Eheleute sei eine wesentliche Veränderung der Nutzung des Hauses erfolgt und dem früheren Ehemann nach seinem Auszug ein Festhalten an ...