Unter Druck
Der Bundesrat stimmt dem steuerlichen Investitionssofortprogramm zu
Der Druck war groß und der Zeitplan ambitioniert – doch mit der am 11. Juli erfolgten Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland kann die Bundesregierung aufatmen. Nur sechs Wochen nach Vorlage des Referentenentwurfs hat ihr erstes Steuergesetz alle Hürden des Gesetzgebungsverfahrens genommen. Der „Investitions-Booster“, die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes und des Thesaurierungssteuersatzes, die verbesserte steuerliche Förderung der Elektromobilität als auch die attraktivere Ausgestaltung der Forschungsförderung sind damit unter Dach und Fach. Diese Schnelligkeit hat allerdings ihren Preis. Zum einen finanziell in Form von Kompensationsversprechen des Bundes gegenüber den Ländern und Kommunen hinsichtlich ihrer durch das Gesetz befürchteten Einnahmenausfälle. Zum anderen aber auch „handwerklicher Art“, weil zahlreiche, insbesondere aus der Körperschaftsteuersatz-Tarifsenkung resultierende gesetzliche Folgeänderungen ausgeklammert und auf ein späteres Gesetzgebungsvorhaben verschoben wurden. – Bleibt zu hoffen, dass die jetzt verabschiedeten steuerlichen Investitionsanreize, die Hörster auf in allen Einzelheiten vorstellt, nun auch den gewünschten Erfolg bringen.
Vor gut einem Jahr trat die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) in Kraft. Die Richtlinie ist bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen und dient dem Ziel der EU, bis 2050 eine gesamtwirtschaftliche Klimaneutralität herzustellen. Dies soll durch Gebäuderenovierungen und die Dekarbonisierung des Gebäudesektors – also dem Ersetzen von fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energiequellen zur Treibhausgasreduzierung − erreicht werden. Damit steht der Gebäudesektor unter Druck. Denn durch die Verpflichtung, den Gebäudebestand klimaneutral zu sanieren, ist in den nächsten Jahren mit einem massiven Sanierungsbedarf und damit einhergehend hohen Sanierungskosten bei Bestandsgebäuden zu rechnen. Dies betrifft neben den Eigenheimen auch die zur Erzielung von Einkünften genutzten Gebäude. Neben der technischen Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes wird auch den Steuerberatern wegen der Beurteilung der steuerlichen Folgen aus den vom Investor übernommenen hohen Sanierungsaufwendungen eine große Bedeutung zukommen. Anlass für Seifert, auf einmal einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich zu geben; angefangen von der EU-Gebäuderichtlinie über ein wichtiges Urteil des FG Düsseldorf, eine IDW-Stellungnahme zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz bis hin zu einem Entwurf des BMF zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten und (anschaffungsnahen) Herstellungskosten.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 1953
ZAAAJ-95350