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Neues BMF-Merkblatt zu grenzüberschreitender Verwaltungszusammenarbeit
Das BMF hat am ein Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit veröffentlicht (IV B 3 - S 1520/00014/004/003, NWB LAAAJ-91717). Es ersetzt das (IV B 6 - S 1315/16/10016 :002) über koordinierte steuerliche Außenprüfungen und konkretisiert die Rahmenbedingungen für gemeinsame Prüfungen (Joint Audits), gleichzeitige Prüfungen (Simultaneous Control) sowie die Anwesenheit ausländischer Beamter bei inländischen Betriebsprüfungen und umgekehrt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen zu stärken, Verfahren zu vereinfachen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
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I. Wichtige Änderungen für den Steuerpflichtigen
Das BMF weist darauf hin, dass bei gemeinsamen oder gleichzeitigen Prüfungen mit EU-Mitgliedstaaten eine vorherige Anhörung der Beteiligten gem. § 117 Abs. 4 Satz 3 AO aufgrund der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) nicht mehr erforderlich ist. Steuerpflichtige werden lediglich noch per Informationsschreiben über die Entscheidung der Staaten, eine gemeinsame oder gleichzeitige Prüfung durchzuführen, informiert. Dies soll nur dann gelten, wenn bei den prüfenden Behörden...