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Neues BMF-Merkblatt zu grenzüberschreitender Verwaltungszusammenarbeit
[i] BMF, Schreiben v. 15.5.2025 - IV B 3 - S 1520/00014/004/003, NWB LAAAJ-91717 Die zunehmende Internationalisierung wirtschaftlicher Aktivitäten und die damit einhergehende Komplexität grenzüberschreitender Sachverhalte stellen Steuerverwaltungen und Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Das am veröffentlichte BMF-Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) sowie des Wachstumschancengesetzes in nationales Recht um. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen zu stärken, Verfahren zu vereinfachen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Das Merkblatt ersetzt das bisherige Merkblatt über koordinierte steuerliche Außenprüfungen v. und ergänzt das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen v. .
Das neue BMF-Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) und des Wachstumschancengesetzes um und schafft einen klaren, praxisorientierten Rahmen für die internationale steuerliche Kooperation.
Im Mittelpunkt stehen die gemeinsame Prüfung (Joint Audit), die gleichzeitige Prüfung (Simultaneous Control) und die Anwesenheit von Beamten im Ausland ? mit dem Ziel, Doppelbesteuerung zu vermeiden, Verfahren zu vereinfachen und eine frühzeitige kooperative Prüfungspraxis zu fördern.
Das Merkblatt bringt wesentliche Neuerungen: Es erweitert den Anwendungsbereich, passt Anhörungs- und Informationspflichten an, gleicht die Befugnisse von Drittstaatenbeamten an EU-Standards an und fördert Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz bei internationalen Betriebsprüfungen.