Steuerhinterziehungsbekämpfung | Steuerfahndung NRW wertet Influencer-Datenpaket aus (LBF NRW)
Das Influencer-Team des Landesamtes
zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist
vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Derzeit
werten die Experten ein Datenpaket von mehreren großen Plattformen aus. Darin
enthalten sind 6000 Datensätze, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung,
Abos und Co. hinweisen. Sie beziehen sich ausschließlich auf Influencer aus
Nordrhein-Westfalen und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen in
Höhe von rund 300 Millionen Euro.
Hierzu führt das LBF NRW u.a. weiter aus:
Im Fokus der Ermittlungen stehen ausdrücklich nicht junge Menschen, die ein paar Follower gesammelt und ein paar Cremes oder Kleider beworben haben. Das LBF NRW hat auch auf den sozialen Netzwerken die großen Fische im Visier.
Bei den großen Social-Media-Profilen gibt es Akteure, die mit hoher krimineller Energie jegliche Steuerverpflichtung zu umgehen versuchen. Es ist keine Seltenheit, dass ein Influencer pro Monat mehrere zehntausend Euro verdient, aber nicht einmal eine Steuernummer hat.
Die Ermittlungen sind für Steuerfahndung aufwendig. Denn einen festen Arbeitsplatz der Influencer gibt es nicht, oftmals melden sich die Content-Creator mit steigenden Umsätzen ins Ausland ab, um dem Finanzamt zu entgehen.
Zudem sind die digitalen Wege zum Geld vielfältig: Vergütung für Klicks, Verkäufe, Werbekooperationen, Abo-Zahlungen, Trinkgelder für persönliche Fotos – und neue Konzepte keimen ständig auf. Insbesondere bei Werbung, die nur temporär sichtbar ist und nach 24 Stunden gelöscht wird, ist die Beweisführung schwierig.
Hier hat NRW Ermittlungsmethoden initiiert, um Werbepartnerschaften und -einnahmen zurückverfolgen und beweissicher nachweisen zu können. Andere Länder haben sich dies inzwischen zum Vorbild genommen und die in Nordrhein-Westfalen entwickelten Methoden ebenfalls implementiert.
Das Influencer-Team des LBF NRW führt derzeit rund 200 laufende Strafverfahren gegen in NRW lebende Influencer - die Fälle aus dem aktuellen Datenpaket noch nicht eingerechnet. Durchschnittlich geht es um einen hohen fünfstelligen steuerlichen Fehlbetrag, in Einzelfällen auch um Fehlbeträge in Millionenhöhe.
Quelle: LBF NRW, Pressemitteilung v. 15.7.2025 (il)
Fundstelle(n):
BAAAJ-95277