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Kein Wiederaufleben der Steuerschuld nach Insolvenzanfechtung: Tilgungsbestimmung bei Organschaft maßgeblich
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen innerhalb eines Organkreises wirft insbesondere im Insolvenzfall komplexe Rechtsfragen auf. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, ob eine von der Organgesellschaft geleistete Zahlung auf eine Steuerschuld des Organträgers im Rahmen der Organschaft anfechtbar ist und ob eine solche Zahlung bei späterer Insolvenzanfechtung zu einem Wiederaufleben der Steuerschuld beim Organträger führen kann.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Zahlt eine Organgesellschaft am Fälligkeitstag die vom Organträger vorangemeldete Umsatzsteuer unter Angabe der Steuernummer des Organträgers durch Banküberweisung, kann dies als Tilgungsbestimmung gewertet werden, wonach die Zahlung auf die Steuerschuld des Organträgers erfolgt. In einem solchen Fall liegt keine nach § 144 Abs. 1 i. V. mit § 131 Abs. 1 InsO durch den späteren Insolvenzverwalter der Organgesellschaft anfechtbare Leistung vor. Die Umsatzsteuerschuld lebt gegenüber dem Organträger auch dann nicht wieder auf, wenn die Finanzbehörde sich mit dem Insolvenzverwalter auf eine freiwillige Teilerstattung einigt.
II. Sachverhalt
Der Kläger war Organträger einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft. Die GmbH üb...