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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 1

Högkullen AB

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die Schutzmaskenbeschaffung während der Coronakrise beschäftigt nicht nur den Bundestag mit der sog. Maskenaffäre um den ehemaligen Minister Spahn, sondern auch den BFH: Im Besprechungsurteil von Dr. Axel Leonard ging es um die Frage: Unterliegt die Schutzmaskenpauschale des § 5 Abs. 1 Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) als Gegenleistung für die Abgabe bzw. die Bereitschaft zur Abgabe von Schutzmasken an die anspruchsberechtigten Personen der Umsatzsteuer? Während des Lockdowns hatten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Schutzmasken, wenn sie zu einer besonders vulnerablen Personengruppe gehörten. Der Anspruch wurde durch Apotheken im Rahmen der Verfügbarkeit der Schutzmasken erfüllt.

Eine EuGH-Entscheidung zu einem schwedischen Ausgangsfall "Högkullen AB" bespricht Ralf Walkenhorst : Eine Holding, die im Sinne einer einheitlichen Leitung aktiv in das laufende Tagesgeschäft ihrer Tochtergesellschaften eingreift (sog. Führungs- oder Funktionsholding), ist unternehmerisch tätig. Um die Unternehmereigenschaft zu begründen, müssen ihre steuerbaren Ausgangsleistungen an ihre Tochtergesellschaften grundsätzlich keine besondere „Eingriffsqualität“ aufweisen. Die Muttergesellschaft erbrachte steuerbare und steuerpflichtige Dienstleistungen gegenüber ihren Tochtergesellschaften. Streitig war dabei, ob es sich um eigenständige Einzelleistungen oder um eine einheitliche Leistung handelt. Der EuGH kommt zum Ergebnis, dass die Muttergesellschaft mehrere selbständige Hauptleistungen erbringt und keine einheitliche Leistung vorliegt.

Die Veräußerung eines Gegenstandes (im Streitfall ein zuvor ohne Vorsteuerabzug eingelegtes Fahrzeug) erfolgt nur dann im Rahmen des Unternehmens, wenn der betreffende Gegenstand vorher dem Unternehmen zugeordnet worden war und wenn er nicht vor der Veräußerung bereits aus dem Unternehmen wieder entnommen worden ist, entschied das FG Niedersachsen in einem Urteil, das Dr. Christian Sterzinger bespricht.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 13 / 2025 Seite 1
UAAAJ-95087