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Aufteilung des Gesamtentgelts beim Spar-Menü: Wann ist eine Aufteilung sachgerecht?
Dauerbrenner in der Betriebsprüfung ist seit Jahren, welche Methode bei der Aufteilung des Entgelts sachgerecht ist. Im Grundsatz sind Unternehmen frei in der Wahl der Aufteilungsmethode, sofern diese sachgerecht ist. Doch was heißt „sachgerecht“ konkret? Der BFH hat nun im Zusammenhang mit der Aufteilung des Pauschalpreises für Spar-Menüs entschieden, wann die Aufteilung anhand des Wareneinsatzes nicht sachgerecht ist (Urteil v. - XI R 19/23, NWB PAAAJ-92945).
I. Hintergrund
Werden in der Systemgastronomie Speisen und
Getränke zum Verzehr außer Haus zusammen zu einem Pauschalpreis abgegeben (sog.
Spar-Menüs), ist dieser Preis aufzuteilen. Denn es handelt sich um zwei
selbständige Hauptleistungen, bestehend aus der Lieferung von Speisen zum
ermäßigten Steuersatz von 7 % und der Lieferung eines Getränks zum
Regelsteuersatz von 19 %. Der Gesamtpreis des Menüs muss daher auf Speisen und
Getränke aufgeteilt werden. In der Praxis stellt sich dann immer wieder die
Frage, welche Aufteilungsmethode anzuwenden ist.
Weder das Umsatzsteuergesetz noch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie regeln, wie ein einheitliches Entgelt für unterschiedlich zu besteuernde Leistungen aufzuteilen ist. Nach Auffassu...BStBl 2013 II S. 973