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Geschenke an Arbeitnehmer
In der Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten wurde in der Sommerprüfung 2025 sowohl nach der alten als auch nach der neuen Prüfungsordnung inhalts- und betragsidentisch ein „Klassiker“ abgeprüft, nämlich aus dem Lernfeld 10 – Themenkomplex 4 die Geschenke an Arbeitnehmer. Aus gegebenem Anlass geben wir hierzu nun einen Überblick zur Vorbereitung auf anstehende Prüfungen.
Fall 1: Geschenk aus persönlichem Anlass an Arbeitnehmer bis 60,00 €
Ein Unternehmer erwarb mit seiner betrieblichen EC-Karte einen Blumenstrauß im Wert von 60,00 € (inkl. 7 % USt), um ihn seiner Büroangestellten zum 50. Geburtstag zu schenken. § 37b EStG ist nicht anzuwenden.
Sachleistungen des Arbeitgebers bis zu einem Bruttobetrag von 60,00 €, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen (z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger), gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Voraussetzung ist, dass sie dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag, Jubiläum) zugewendet werden (R 19.6 Abs. 1 Sät...