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STFAN Nr. 8 vom Seite 21

Verbilligte Vermietung von Wohnungen gem. § 21 Abs. 2 EStG

Von Dipl.-Finw. (FH) Michael Heine, LL.M.

Die verbilligte Überlassung von Wohnungen, insbesondere an nahe Angehörige, ist ein „Dauerbrenner“ in der Besteuerungspraxis und häufiger Streitgegenstand. Wenngleich § 21 Abs. 2 EStG in zwei kurzen Sätzen präzise formulierte Regelungen festhält, wirft deren Anwendung im steuerlichen Einzelfall nach wie vor Zweifelsfragen auf. Dies zeigt sich auch in der regelmäßigen Befassung der Finanzgerichte und des BFH mit der verbilligten Überlassung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Anwendung des § 21 Abs. 2 EStG mit besonderem Fokus auf die aktuelle Rechtsprechung.

Verbilligte Vermietung

Bei der verbilligten Vermietung einer Wohnung, typischerweise an Angehörige, wird auf erzielbare Einnahmen verzichtet. Damit stünde nach den Grundsätzen der Einkunftserzielungsabsicht unmittelbar die verhältnismäßige Kürzung der Werbungskosten im Raum. Diese Prüfung wäre für jeden Mietvertrag mit Angehörigen vorzunehmen, da dabei i. d. R. nicht die ortsübliche Marktmiete bestimmt wird, sondern eine Orientierung der Miete (auch) an der Haushaltssituation des mietenden Angehörigen erfolgt. Der Gesetzgeber sucht insoweit mit § 21 Abs. 2 EStG eine vereinfachende Regelung zu treffen, wonach nur bei Unterschreiten einer W...