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BFH Urteil v. - I R 125/68 BStBl 1970 II S. 532

Leitsatz

1. Hält sich eine Genossenschaft mit ihren Nichtmitgliedergeschäften im Rahmen des in der Satzung konkretisierten Zweckes des § 1 GenG, liegen Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern, keine Nebengeschäfte vor.

2. Stehen die Zahl der in den Geschäftsbetrieb einbezogenen Nichtmitglieder oder der Umfang der Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern außer Verhältnis zur Zahl der Mitglieder oder dem Umfang der Zweckgeschäfte mit Mitgliedern, geht der Charakter der Genossenschaft und damit die Abzugsfähigkeit der Warenrückvergütung verloren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 532
BFHE S. 34 Nr. 99,
IAAAA-98517

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BFH, Urteil v. 15.04.1970 - I R 125/68

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