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Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Regelungslücken in IAS 23
Fremdkapitalkosten stellen grundsätzlich einen Pflichtbestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beim Erwerb oder der Herstellung eines Guts in einem Abschluss nach IFRS dar. Die Voraussetzungen für ihre Aktivierung sind in IAS 23 geregelt. Allerdings lässt der Standard Fragen im Detail offen, die auch durch den entsprechenden IDW RS HFA 37 nicht vollständig beantwortet werden. Der Beitrag beschreibt offene Fragestellungen, stellt Lösungsansätze dar und verdeutlicht Ermessensspielräume in der Bilanzierung.
Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist für IFRS-Abschlüsse in IAS 23 konkret geregelt.
Dennoch existieren im Detail Regelungslücken, die neben zwei expliziten Wahlrechten weitere Gestaltungsspielräume eröffnen.
Neben zeitlichen Ergebnisverschiebungen sind Auswirkungen auf wesentliche Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote und das EBIT zu beachten.
Gemäß IAS 23.1 sind Fremdkapitalkosten Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK), sofern sie dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können.
Als dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswer...