Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps
Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies hat der ( NWB BAAAJ-93819) entschieden.
I. Sachverhalt
Der Kläger erzielte im Streitjahr (2012) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Er plante, seinen Betrieb umfangreich zu erweitern. Die Finanzierung sollte im Wesentlichen durch Fremdkapital erfolgen. Um sich das bestehende Zinsniveau für die kostenintensive und zu diesem Zeitpunkt noch nicht planreife Betriebserweiterung zu sichern, schloss der Kläger in den Jahren 2011/2012 mit zwei Banken zwei sog. (Forward-)Swap-Verträge, die den Austausch eines festen Zinssatzes (Kläger) gegen einen variablen Zinssatz (Bank) basierend auf einem festgelegten Kapitalbetrag zum Gegenstand hatten. Aufgrund nicht vom Kläger zu vertretener Umstände konnte mit der Herstellung der neuen Betriebsgebäude erst in 2015 begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Marktzinsen – anders als erwartet – gesunken. Der Kläger deckte seinen Finanzierungsbedarf – ohne Rückgriff auf die Swap-Verträge – ...