Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 8 vom Seite 4

Abgeltungsteuer und Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Von Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Aktienrente, ETF-Investition oder Tagesgeldkonto: Die Einkünfte aus Kapitalvermögen spielen in politischen Debatten sowie im täglichen Leben eine große Rolle. Neben Aktienbesitz, der mit Ausschüttungen in Form von Dividenden oder Kurssteigerungen für einen Vermögensaufbau sorgt, lassen sich mit Tages- oder Festgeldkonten sowie privaten Darlehen Zinseinnahmen erzielen. Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird über die Abgeltung- oder Kapitalertragsteuer vollzogen. Das BMF hat aktuell mit Schreiben vom Stellung genommen; der Beitrag gibt einen Überblick.

Steuerrechtliche Einordnung

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wurde ein einheitlicher gesonderter Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen von 25 % festgelegt (sog. Kapitalertrag- oder Abgeltungsteuer). Zusätzlich zur Abgeltungsteuer werden auf die erzielten Kapitalerträge der Solidaritätszuschlag und – je nach persönlichen Lebensverhältnissen – Kirchensteuer erhoben.

Info

Ab dem Kalenderjahr 2021 ist für ca. 90 % der Steuerpflichtigen der Solidaritätszuschlag durch eine Anhebung der Bemessungsgrenzen weggefallen. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen werden ...